ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Reinigung von Teppichen, textilen Bodenbelägen und Polstermöbeln
1. Ausführung
Die Reinigung erfolgt fachgerecht und bei schonender Behandlung. Art und Weise der Ausführung bleiben dem Auftragnehmer überlassen.
2. Terminabsprachen
Termine für die Durchführung der Arbeiten und die Auslieferung der ausgeführten Arbeiten werden nach Möglichkeiten eingehalten. Sie gelten bei schriftlicher Vereinbarung als verbindlich. Ersatzansprüche, gleich welcher Art, können aus verspäteter Ausführung oder Auslieferung nicht hergeleitet werden
3. Versicherung
Schäden an den zur Bearbeitung übergebenen Gegenständen sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt. (Ausnahmen siehe Ziffer 5)
4. Beanstandungen
Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens am 3. Werktag nach Übergabe, schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Leistungen als vertragsgerecht erbracht und abgenommen
5. Haftungsausschluss
Für Schäden, die nicht durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung oder Bearbeitung entstehen, wird nicht gehaftet. Der Auftragnehmer behält sich vor, Gegenstände, bei denen Schäden erkennbar oder zu erwarten sind, unbearbeitet zurückzuweisen. Insbesondere kann keine Haftung für Schäden übernommen werden, die durch die Beschaffenheit der Ware, wie z. B. ungenügende Festigkeit, Farbunechtheit, verborgene Mängel, unsachgemäße frühere Behandlung und dergleichen entstehen. Die Entfernung von Flecken erfolgt nur insoweit, als dies ohne Schädigung von Farbe und Gewebe möglich ist.
6. Zahlungen
Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind sofort nach Durchführung bzw. Übergabe zu bezahlen. Bei Rechnungsstellung ist die Zahlung ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen fällig.
Stand 10/2010
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